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SG Düsseldorf: Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall

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Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Der 74-jährige Ehemann der Klägerin war lizensierter Kampfrichter für Wettkämpfe der Leichtathletik. Während eines Speerwurfwettkampfes wurde er im August 2012 tödlich durch einen Speerwurf verletzt. Er ging, noch während der Speer in der Luft […]

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