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AG München: Reiseveranstalter haftet nicht für Sturz vom Kamel

Es verwirklicht sich die allgemeine Gefahr, die durch ein Tier ausgeht, wenn ein Kamel scheut und es dadurch zu einem Sturz des Reiters kommt. Er bleibt auf seinem Schaden sitzen.   Der 51-jährige Kläger aus Niefern-Öschelbronn buchte bei einer Reiseveranstalterin mit Sitz in München eine Ägyptenreise inklusive Nilkreuzfahrt in der Zeit vom 2.06.2013 bis 16.06.2013 […]

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