Die Klägerin ist ein Medienunternehmen in München und verfügt über die Rechte des Filmherstellers am Film Blitz. Die Klägerin hat mit Hilfe einer Überwachungssoftware herausgefunden, dass die beklagte Münchnerin die Inhaberin des Internetanschlusses ist, über den am 6.11.11 von 21.26 Uhr bis 23.22 Uhr der Film Blitz mit Hilfe einer Tauschbörsensoftware illegal zum Download angeboten […]
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